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Thema: Neue Tollwutverordnung

  1. #1
    Moderatorin Avatar von Christiane
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    Neue Tollwutverordnung

    Bis zum Dezember 2005 war die Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen in Deutschland genau 1 Jahr gültig.

    Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung gilt die Impfung nun bei Hunden 3 Jahre und bei Katzen 4 Jahre lang, wenn das Tier einen Mehrjahresimpfstoff bekommen hat.

    Sehr wichtig gerade für unsere kranken Tiere, die sowieso nur im Notfall geimpft werden sollten!

    Hier ist ein Flyer zum Lesen, Aushängen, Verteilen und zur Information der Tierärzte. Er darf beliebig verlinkt, kopiert, vervielfältigt und verteilt werden, solange keine Änderungen daran vorgenommen werden.

    Sollten weitere Impfstoffe dazukommen, findet Ihr auf dem oben genannten Link immer die aktuelle Version.

    Die Tierärzte wissen nämlich allzu oft noch gar nichts darüber oder haben falsche Informationen, denn die Pharma-Industrie hat natürlich alles andere als Interesse daran, Ihre Impfstoffe nicht mehr jährlich verkaufen zu können.

    Eine Reihe von Fragen und Antworten dazu folgt in meinem nächsten Beitrag.

    Bitte führt in diesem Thema keine Diskussionen und stellt keine Fragen, damit alles zusammenbleibt.

    Für Fragen bitte ein neues Thema aufmachen! Ich werde diese Liste dann ggf. hier ergänzen.

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Christiane
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    Aussage: mit dem neuen 3-Jahresimpfstoff darf Ihr Hund dann aber nicht mehr ins Ausland! Stimmt das?

    Antwort: Nein, natürlich nicht! Die neue deutsche Tollwutverordnung wurde lediglich (viel zu spät) an die entsprechende EU-Richtline angepasst, und die steht hier:

    VERORDNUNG (EG) Nr. 998/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    Im Art. 5 Abs. b) ist zu lesen:

    es muss ein Ausweis für sie mitgeführt werden, der voneinem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tier-arzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass imEinklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors einegültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres — gegeben-enfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut —mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgradvon mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) vorgenommen wurde.
    Demnach mussten alle EU-Staaten außer GB, Irland, Malta und Schweden schon seit 2003 bei der Einreise ein Tollwut- Impfintervall anerkennen, wie es im Herkunftsland / Impfland (oder strenggenommen wo auch immer ein gültiger Impfstoff verabreicht wurde) lt. Herstellerangaben eingetragen war - wie viele Jahre auch immer der dann gültig war!

    Deutschland ist nicht als Ausnahme aufgeführt!

    Das bedeutet, dass das von den EU-Staaten für die Einreise anerkannte Impfintervall bereits seit 2003 einzig und allein davon abhing, welche Impfintervalle die jeweiligen Hersteller im jeweiligen Herkunftsland angegeben haben.

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Christiane
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    Aussage: Selbst die Vertreter der betreffenden Impfstoffhersteller sagen, dass die 3-Jahres-Frist "unsicher" sei, und man trotzdem besser jährlich impfen sollte. Stimmt das?

    Nein! Es ist seit Jahren bekannt, dass die Tollwutimpfstoffe viele Jahre lang schützen - Studien belegen bis mindestens 7 Jahre, andere lebenslang.

    Für die Zulassung der betreffenden Impfstoffe beim Paul-Ehrlich-Institut mussten die Hersteller beweisen, dass der Impfstoff mindestens 3 Jahre hält.

    Es wurde eine Anzahl Hunde geimpft und nach 3 Jahren mit dem Tollwutvirus infiziert. Keiner ist daran erkrankt.

    Natürlich hat die Pharma-Industrie keinerlei Interesse daran, dass weniger oft geimpft wird. Aber nach so vielen Studien und Druck von Tierärzten und Tierbesitzern haben sie nachgegeben.

    Nachdem der erste Hersteller (meines Wissens ESSEX) im Februar 2006 die 3-Jahres-Intervalle in seine deutschen Beipackzettel schrieb, ziehen jetzt auch andere nach.

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Christiane
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    Aussage: der neue Impfstoff ist nicht mehr so gut wie der alte / hat gefährlichere Adjuvantien / hat mehr Tollvutviren / hat mehr Nebenwirkungen ...... stimmt das?

    Nein, denn es gibt gar keinen neuen Impfstoff.

    Es wurden lediglich die Beipackzettel geändert.

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Christiane
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    Aussage: bei uns erlaubt das Veterinäramt nicht, dass die Impfung länger als ein Jahr gilt. Kann das sein?

    Nein. Das Veterinäramt hat sich an die gesetzlichen Richtlinien zu halten. Die stehen oben in den Links.

    Ich habe heute bei einem Anruf beim hessischen Veterinäramt erfahren, dass zwar die neue Tollwutverordnung bekannt gegeben wurde, nicht aber dass es in Deutschland schon zugelassene Impfstoffe gibt. Das dauere auch etwas länger durch den langen Dienstweg.

    Bestätigt wurde, dass auch für die Amtsveterinäre die reguläre Gesetzgebung gilt, und im Falle, dass ein Tollwutimpfschutz kontrolliert werden müsse, gelte der Eintrag im Impfpass.

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Christiane
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    Aussage: die Tollwutimpfung ist immer bei den 7-fach / 8-fach oder sonstigen Impfkombinationen enthalten. Da die anderen Komponenten aber nicht alle so lange gültig sind, muss trotzdem weiter jährlich geimpft werden. Stimmt das?

    Nein. Tollwut gibt es von ALLEN Herstellern auch als Einzel-Impfstoff. Und es gibt eine ganze Reihe von Kombinationen aus den anderen Impfstoffen OHNE Tollwutkomponente.

    Auch die anderen Impfungen schützen größtenteils viel länger als 1 Jahr. Da Impfungen auch Nebenwirkungen haben können, sollte man sich selbst informieren und gut überlegen, welche Impfungen in welchen Abständen für das eigene Tier / Lebensraum / Gewohnheiten sinnvoll ist.

    Wertvolle Tipps gibt diese Seite: www.haustierimpfung.de

    Viele aufgeschlossene Tierärzte bieten auch schon eine Impfberatung an, bevor sie das Tier jährlich mit dem vollen Programm impfen.

    Einfach mal vorher anrufen und fragen.

  7. #7
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    Frage: Mein Tierarzt hat noch ältere Chargen von den Tollwut-Impfstoffen da, die jetzt für 3 bzw. 4 Jahre zugelassen sind. Kann er die noch benutzen und dann die längere Gültigkeit eintragen?

    In der Regel ja. Die Firmen, die jetzt die längere Zulassung bekommen haben, können auch die älteren Chargen dafür freigeben, bei denen es noch nicht im Beipackzettel stand.

    Bei 2 Firmen (ESSEX und Pfizer) weiß ich, dass die Tierärzte angeschrieben wurden und einen Extra-Zettel zur Einlage in den Impfpass bekommen haben, dass die betreffende Impfung 3 Jahre gültig ist.

  8. #8
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    Frage: mein Hund wurde letztes Jahr mit einem Impfstoff geimpft, der damals für 1 Jahr und jetzt für 3 Jahre zugelassen ist. Kann der TA das nachträglich im Impfpass ändern?

    Meines Wissens nicht, da die neue TW-Verordnung damals noch nicht gültig war.

  9. #9
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    Frage: früher wurde in den Beipackzetteln 2 Spritzen im Abstand von wenigen Wochen für die Tollwut-Grundimmunisierung empfohlen, bevor das jährliche Intervall anerkannt wurde. Ist das immer noch nötig?

    Nein, aufgrund der Gesetzeslage zumindest nicht mehr. In der

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 2. Februar 2005 ist das wie folgt geregelt:

    Artikel 1
    Unbeschadet der Anforderungen gemäß Artikel 6 und Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 wird eine Tollwutimpfung für die Zwecke von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b) der genannten Verordnung 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls als gültig betrachtet, das der Hersteller für die Erstimpfung in dem Land, in dem die Impfung vorgenommen wird, vorschreibt.
    Die Tollwutimpfung wird jedoch ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung als gültig betrachtet, wenn der Impfstoff innerhalb der Gültigkeitsdauer verabreicht wird, die der Hersteller des Impfstoffs einer vorangegangenen Impfung in dem Land angibt, in dem die vorangegangene Impfung vorgenommen wurde. Die Impfung gilt als Erstimpfung, wenn keine Veterinärbescheinigung über eine vorangegangene Impfung vorliegt."
    D.h. bei Erstimpfung muss lt. Impfprotokoll des Herstellers grundimmunisiert werden, dann ist 21 Tage später der Tollwutschutz gültig.

    Das ist bei den meisten Herstellern bei Hunden, die älter als 3 Monate sind nur eine Impfung! Lasst Euch mal den Beipackzettel zeigen, da steht’s richtig drauf.

    Für die Grundimmunisierung gegen T ist das maßgeblich, WAS DER HERSTELLER IM BEIPACKZETTEL SCHREIBT.

    Bei Rabdomun von ESSEX z. B. heißt es:

    EINE Impfung im Alter von mindestens 12 Wochen.
    Das ist alles. Dann nur noch alle 3 Jahre.

  10. #10
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    Frage: ich möchte einen Hund aus Spanien / Italien / anderes EU-Land adoptieren, und für die Reise muss er ja dort geimpft werden. Ist die 3-Jahres-Impfung EU-weit erhältlich, und darf er ggf. damit nach Deutschland eingeführt werden?

    Grundsätzlich sind in der EU überall dieselben Tollwut-Impfstoffe üblich. Aber ob im Herkunftsland eine 3 Jahre gültige Impfung eingetragen werden darf, hängt von der dortigen Tollwutverordnung und von der dortigen Zulassung des Impfstoffs ab.

    Also am besten den Vermittler im Herkunftsland bitten, sich beim TA den Beipackzettel zeigen zu lassen.

    Wenn der Hund mit einer eingetragenen Drei-Jahres-Impfung kommt, darf er damit selbstverständlich nach D einreisen, und hier gilt sie auch 3 Jahre lang.

  11. #11
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    Frage: Bei Ausstellungen / auf dem Hundeplatz / in der Hundeschule wird aber immer noch der 1-jährige Impfabstand gefordert. Dürfen die das?

    Grundsätzlich darf natürlich jeder Veranstalter bestimmen, welche Voraussetzungen seine Besucher mitbringen müssen - das gilt für die Farbe der Hüte wie für den Impfschutz.

    Der VDH verlangt auf seinen Ausstellungen nur "einen gültigen Tollwut-Impfschutz", und viele andere Veranstalter inzwischen auch.

    Es ist also die eigene Entscheidung des Hundehalters, ob er Veranstaltungen besuchen will, die mehr als das verlangen.

    Von gesetzlicher Seite her besteht die einzige Auflage, dass Veranstaltungen angemeldet werden müssen.

    Gleiches gilt übrigens auch für Hundepensionen!

  12. #12
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    Ellen aus dem GH-Forum hat netterweise den Flyer oben aus dem ersten Beitrag noch mal überarbeitet. Er enthält jetzt auch die wichtigsten der Fragen und Antworten aus diesem Thread.

    Hier ist noch mal der Link:
    www.parasitus.com/vorlagen/tollwutverordnung.pdf

    Jeder darf ihn ausdrucken, verteilen oder in Foren und auf seiner Homepage verlinken, solange nichts daran verändert wird.

    Das pdf-Dokument enthält jetzt 2 Seiten zum einzelnen Ausdruck auf Vorder- und Rückseite eines A4-Blattes, die nach dem Falten einen doppelseitigen Flyer im A5 Format ergeben.

    Vielen Dank Ellen für die Mühe, er sieht sehr professionell aus!

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